AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
⁃ Stand August 2022 –

Geltungsbereich
Die AGB gelten immer und ausschließlich für sämtliche Verträge, die mit der Firma Kettenwerk GmbH geschlossen werden und die sich abseits des Fernabsatzgesetzes befinden. Nicht mit diesen Geschäftsbedingungen übereinstimmende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich anerkannt werden. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Kunden.

Zahlung
Die Zahlung ist mit der Abnahme der geschuldeten Leistung fällig, spätestens mit Übersendung der Rechnung. Unbare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung des Käufers ist nur bei einem rechtskräftigen Titel hierfür möglich.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Firma Kettenwerk GmbH. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.

Reparatur
Überschreitet der Käufer bzw.Kunde im Rahmen eines Serviceauftrages, den vereinbarten Abholungstermin des Servicegegenstandes ohne schriftliche Sonderabsprache um mehr als 14 Tage, so wird ab dem dritten Tag nach dem vereinbartem Abholungstermin eine Aufbewahrungsgebühr von 1,00 € pro Tag erhoben auch die Haftung für Beschädigung und Verlust ist nach Ablauf dieser Frist auf Vorsatz beschränkt. Die Abholung wird fortlaufend in Abständen von einer Woche per Anruf oder Mail angemahnt. Ist nach der dritten Anmahnung keine weitere schriftliche Vereinbarung getroffen bzw. der Gegenstand nicht abgeholt worden, so geht der Gegenstand nach 60 Tagen (durch Handschenkung durch bloße Einigung nach § 929 Satz 2 BGB) in das Eigentum der Kettenwerk GmbH über. Sonderabsprachen zur Außerkraftsetzung dieser Klausel bedürfen der schriftlichen Form auf dem Serviceauftrag. Ist ein Fahrrad bei Einlieferung zu einem Servicetermin im Rahmen einer optischen Bewertung des Servicebeauftragten unzumutbar verschmutzt, so hat der Servicebeauftragte das Recht ohne vorherige Absprache einen gesonderten Zuschlag in Höhe von 25 € für die Reinigung des Fahrrad im erforderlichen Arbeitsbereich zu verlangen.

Lieferung und Verzug bei Kauf
Nimmt der Käufer den Gegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

Gewährleistung
Bei Neuware gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen ist auf 12 Monate beschränkt. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine grundsätzliche Ausnahme hierzu bildet die Verjährung der in § 309 Nr. 7 BGB bezeichneten Schadensersatzansprüche. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die Nutzung der Kaufsache verlangen. Dies gilt auch bei verbundenen Verträgen. Bei Auftreten eines Sachmangels hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht; er darf die Kaufsache nicht weiter benutzen, um den möglichen Mangel nicht zu vergrößern.

Haftung
Wird der reparierte Gegenstand, oder eine angebotenen Kaufsache vor der Abnahme oder Kauf bei einem Funktionstest oder einer Probefahrt vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für die entstandenen Schäden. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Ist der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser AGB wegen leichter Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig geworden, so haftet er beschränkt und zwar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Der Auftragnehmer haftet bei Verlust oder Beschädigung für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundenen Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für Schäden, die er oder seine Betriebsangehörigen dem Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig zugeführt haben. Soweit der Verkäufer für Schäden haftet, die bei Servicearbeiten am Kaufgegenstand entstanden sind, ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschränkt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Schaden unverzüglich anzuzeigen. 9.1. Bei Verlust oder Beschädigung von lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.

Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist unser Ladengeschäft in Bruchhausen-Vilsen. Lieferungen und Abholungen beim Kunden erfolgen nur im Sinne des § 447 BGB auf Wunsch des Kunden

Gerichtsstand
Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder solche bei denen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Schlußbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.